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Schmuck gestohlen, geerbt oder verkaufen - Welche Schätzung Sie benötigen.
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Verschiedene werte für verschiedene Zwecke
Wozu benötigen sie die Werteinschätzung ihres Schmuckes? Eine zentrale Frage, wonach sich der ausgewiesene Wert einer Schätzung richtet.

- Gestohlener Schmuck
- Erbschaften / Nachlässe
- Veräusserung & Liquidation
- Versicherungsnachweise

Welche Arten der Werteinschätzungen brauchen Sie hierfür?
Wiederbeschaffungswert - bei Schmuckdiebstahl & Schmuck ohne vorhandene Quittung für Versicherer benötigt

Sie haben sich einen wunderschönen Schmuck anfertigen lassen, den sie fast täglich tragen und nicht mehr darauf verzichten würden. Hierfür rate ich klar zu einer Wiederbeschaffungsneuwert Bestimmung. Dabei wird die Qualität und somit der Wert aller vorhandenen Materialien, inklusive der handelsüblichen Margen und Arbeitsaufwände des Stückes berechnet. Sie können sich somit bei Verlust das gleiche Stück wiederbeschaffen. Der höchste Wert, auf den ein Stück bemessen werden kann. Dementsprechend ist mit einer höheren Prämie als beim Zeitwert bei der Versicherung zu rechnen.

Sollte Ihnen ein Schmuckstück abhanden gekommen oder gar gestohlen worden sein aber Sie brauchen für die Versicherung eine gültige Wertbestätigung? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren! In dem Falle werde ich mit Ihnen zusammen die benötigten Daten, wie ungefähre Masse und Grössen des Schmuckstückes, sowie der verwendeten Materialien und Edelsteine, in einem Gespräch in Erkenntnis bringen und danach eine Schätzung mit Skizze des Schmuckstückes anfertigen, die dem Versicherer die benötigten Daten liefert.
Zeitwert - Idealer Ausgangswert bei Erbschaftsteilungen und Nachlässen

Sie möchten ältere Schmuckstücke die sie geerbt haben, welches sich über Generationen in ihrer Familie befanden unter den Erben fair aufteilen und ebenfalls versichern lassen. Eine Absicht zur Veräusserung der Stücke besteht nicht. Es ist auch nicht anzunehmen, dass sich die Schmucktücke heutzutage so wiederherstellen lassen. Dann sollten sie eine Zeitwertschätzung ins Auge fassen. Dabei werden alle vorhandenen Materialien auf ihre Qualität geprüft und damit die Kosten berechnet die vergleichbare Steine bzw. Metalle zur heutigen Zeit in der Beschaffung kosten würden um somit den aktuellen Zeitwert zu eruieren. Da es sich bei Schmuck um ein Wertstoff handelt, gibt es keine Abschreibungen über die Zeit. Damit ist sichergestellt das es bei einer Erbschaftsteilung zu ausgeglichenen Anteilen der Erben kommt sowie auch keine überhöhten Werte womit eine faire Versicherungsprämie garantiert ist.

Gerne vereinbare ich bei Erbschaften und Nachlässen einem Termin bei dem, wenn gewünscht, die gesamte Erbengemeinschaft eingeladen ist und die Schmuckstücke zusammen besprochen werden können.
Veräusserungswert - Wenn Schmuck & Juwelen zu Geld gemacht werden sollen

Sie benötigen beispielsweise eine Schätzung zur Eruierung des Wertes einer Erbschaft. Diese soll schnellstmöglich zu gleichen Teilen veräussert werden. Hierbei benötigen Sie den "harten" Handelswert eines Stückes. Es ist der Wert, mit dem sie zu rechnen haben, wenn das Wertobjekt umgehend veräussert werden soll und ist demzufolge meist der Niedrigste aller Werteinschätzungen. Bei Veräusserung des Objektes über ein Auktionshaus ist dies traditionell der Startpreis.

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, wenn Sie mit dem Gedanken spielen ein Schmuckstück zu versetzen sich aber nicht sicher sind ob der angebotene Preis fair erscheint.
Bei Fragen oder ersten Abklärungen zur Sache, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügungen und hoffe Ihnen einen Teil Ihrer fragen bereits vorab beantworten zu können.

Herzlichst

Yves Betschmann